Leistungen
Beratung beim Gebrauchtwagenkauf
Nicht selten kommt es vor, dass sich nach dem Fahrzeugkauf Mängel am Fahrzeug herausstellen oder das ein unfallfrei verkauftes Fahrzeug eben diese zugesicherte Eigenschaft nicht aufweist. In der Regel ist der Ärger mit dem Verkäufer vorprogrammiert. Der Käufer hat viel Unannehmlichkeiten, Laufereien und in nicht seltenen Fällen auch einen finanziellen Verlust zu verzeichnen.
Hier bieten wir an, dem Käufer beim Fahrzeugkauf zu begleiten und das Fahrzeug technisch und auf Unfallfreiheit zu überprüfen. Dies kostet wenig Geld und steht in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, der dann entsteht, wenn man die Mängel erst nach dem Kauf des Fahrzeugs entdeckt.
Das Fahrzeug kann zur in Augenscheinnahme auch (nach vorheriger Absprache) an unserem Büro vorgeführt werden. Die Beratung an unserem Büro ist in der Regel kostenlos.
Kraftfahrzeugbewertungen
Bei gelisteten Fahrzeugen, das sind im allgemeinen Fahrzeuge bis zu einem Alter von 11 Jahren, werden alle gängigen PKW, Transporter, Geländewagen und Motorräder nach dem EDV-gestützten Schwacke-Programm bewertet.
Die regionale Marktlage wird hier selbstverständlich mit berücksichtigt.
Die Bewertung von LKW über 2,8 t, Anhänger, Wohnwagen und Sonderfahrzeuge werden unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien manuell bewertet. In der Regel werden der Fahrzeugbewertung zwei aussagekräftige Fotos beigefügt.
Technische Gutachten
Ein technisches Gutachten wird erstellt, wenn z.B. die Ursache eines technisches Defekts an einem Bauteil ( Motor- oder Getriebeschaden) ermittelt werden soll oder wenn als Unfallursache ein technisches Versagen in Frage kommt. Vielfach kann schon im Vorfeld mit einem Endoskop oder Stetoskop der Schaden lokalisiert werden ohne dass große Demontagearbeiten an den Aggregaten notwendig werden.
Manchmal treten nach dem Kauf eines unfallfreien Fahrzeugs erste Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser zugesicherten Eigenschaft auf. Hier können wir bereits durch Messungen der Schichtstärke des Lackes erste Aussagen darüber treffen, ob das entsprechende Fahrzeug nachlackiert wurde. Sollten sich hier erste Anzeichen für einen beseitigten Unfallschaden ergeben, sind wir in der Lage das komplette Ausmaß des Schadens festzustellen.
Unfallrekonstruktion
Es kommt nicht selten vor, dass die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall unklar ist oder eine klare Situation plötzlich bestritten wird.
Hier besteht in vielen Fällen die Möglichkeit mit Unfallrekonstruktionsmethoden den
Unfallablauf zu rekonstruieren.
Hier gilt je kürzer der Abstand zwischen dem Unfallgeschehen und der Beauftragung
liegt, um so besser sind die Chancen auf eine aussagekräftige Unfallrekonstruktion.
Besonders hilfreich ist es hierbei, wenn die unfallbeschädigten Fahrzeuge noch im Urzustand zur Verfügung stehen.
Des weiteren können Fotos von der Unfallstelle, Spurzeichnungen, Unfallskizzen und Zeugenaussagen dienlich sein.
Begutachtung von Kfz-Unfallschäden
Haftpflicht-, Allgemeinhaftpflichtschäden und Kasko-Gutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall, haben Sie das Recht einen qualifizierten, freien Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten.
Bei klarer Sach-und Rechtslage trägt die Kosten für das Gutachten die Haftpflichtversicherung des Schädigers.
Die Besichtigung kann nach vorheriger Absprache entweder an unserem Büro oder an jedem anderem von Ihnen gewünschten Ort (zu Hause, Werkstatt, Abschleppdienst etc.) stattfinden.
Selbstverständlich sind auch Termine außerhalb der normalen Geschäftszeit an sieben Tagen in der Woche möglich.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) sollte unbedingt vor Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen Rücksprache mit der Versicherung genommen werden, da Sie in diesem Fall, und nur in diesem Fall, das Weisungsrecht haben, einen eigenen Sachverständigen mit der Besichtigung zu beauftragen.
Oldtimerbewertung
Unter dem Sammelbegriff Oldtimer, fallen normalerweise Fahrzeuge deren Produktion vor wenigstens 20 Jahren ausgelaufen ist.
Fahrzeuge mit einem Alter von ca. 15 – 25 Jahren werden als Joungtimer bezeichnet. Darüber hinaus gibt es Fahrzeuge die nicht mehr gebaut werden aber schon in Liebhaberkreisen hoch gehandelt werden, obwohl der Status eines Joungtimer bzw. eines Oldtimer noch nicht gegeben ist.
Wir unterscheiden zwischen Kurz-und Vollgutachten.
Ein Vollgutachten empfiehlt sich nach einer aufwendigen Restauration bzw. bei hochwertigen Fahrzeugen mit Historie.
Ein Kurzgutachten wird in der Regel von Ihrer Oldtimerversicherung zur Einstufung gefordert und ist im Schadenfall, oder bei einer Totalentwendung, von großer Bedeutung.
Selbstverständlich erstellen wir auch Unfallgutachten für die angeführten Fahrzeuge.
Beweissicherungen
Wenn es zu einem Unfall gekommen ist und die Schuldfrage ungeklärt ist, oder bei Fahrerflucht, empfiehlt es sich, den Fahrzeugschaden trotzdem durch einen qualifizierten unabhängigen Sachverständigen aufnehmen zulassen, um gerechtfertigte Ansprüche durchsetzen zu können.
Sie haben Fragen?
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, wir helfen Ihnen gerne persönlich!
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Gerhard Hillebrandt
Wipperauer Str. 78
42699 Solingen